Gemäß §4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben für jedermann verfügbar zu machen. Da die Transparenz der Datenverarbeitung für PARSHIP einen großen Stellenwert einnimmt, kommt PARSHIP dieser Verpflichtung hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen schriftlichen Antrag des Kunden.
PARSHIP GmbH
Peter F. Schmid
IT-Verantwortlicher der verantwortlichen Stelle:
Christian Rebernik
Speersort 10
20095 Hamburg
datenschutz@parship.com
Parship GmbH ist eine Gesellschaft, die eine Partnervermittlung im Internet betreibt. Hauptzweck der Datenverarbeitung ist daher das Erfassen von personenbezogenen Daten für die Partnervermittlung sowie die Vertragsabwicklung. Nebenzwecke der Datenverarbeitung sind die Kundenbetreuung sowie die Verwaltung von Personalangelegenheiten und die Abrechnung der internen und externen Mitarbeiter bzw. Geschäftspartner.
Zur Erfüllung der unter Punkt 4 aufgeführten Zweckbestimmung werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
Mitarbeiter: Personal-Stammdaten, Anwesenheits-Daten
Kunden: Adressdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten, Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitstest, Kontaktdaten und Daten zum Nachrichtenaustausch, Sowie Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind Bilddaten, Zugangsversuche
Kreditoren: Adressdaten, Abrechnungsdaten, Leistungsdaten
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Rechnungswesen, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)
Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind (Partner der im Rahmen der unter Punkt 4 bezeichneten Geschäftsprozesse)
Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Kreditinstitute und sonstige Payment Provider (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen der unter Punkt 4 bezeichneten Geschäftsprozesse)
Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden; Strafverfolgungsbehörden)
Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in ihrer jeweils aktuell gültigen zu verwendenden Fassung. Daten, die nicht der Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden nach Wegfall der unter Punkt 4 beschriebenen Zweckbindung gelöscht.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant. Eine Datenübermittlung findet nur in Länder im Gültigkeitsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie statt.
Hamburg, im September 2011
Peter F. Schmid